Zahnärztliches Bonusheft

 

Das Bonusheft ist sehr wichtig, weil es Sie daran erinnert regelmäßig etwas für die Gesundheit eigener Zähne etwas unternehmen  soll und  zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen  regelmäßig einen Kontrolltermin beim Zahnarzt vereinbaren soll.

Bonusheft – für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen

Seit 1989 ist dieses Nachweisheft für regelmäßigen Zahnarztbesuch durch das Gesundheitsreform-Gesetz eingeführt worden. Wer noch kein Bonusheft besitzt, sollte beim nächsten Praxisbesuch seinen Zahnarzt darauf ansprechen.

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung – und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche – sollten ein Bonusheft haben und regelmäig beim Zahnarztkontrolltermin das Heft ausfüllen lassen.

Mit „Bonus“ mehr Geld von der Krankenkasse beim Zahnersatz

Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat einen Anspruch auf ein Bonusheft. Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert, wenn Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese – notwendig wird. Wer sorgfältige Mundhygiene betreibt und sich regelmäßig vom Zahnarzt und seinem Team im Rahmen der Individualprophylaxe betreuen lässt und die vom Zahnarzt empfohlenen Maßnahmen durchführt – braucht Zahnersatz selten.  Manche Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit sorgfältiger Mundhygiene, andere vernachlässigen bei bestimmten Lebensumständen eine Zeitlang das Zähneputzen. Und nicht jeder hat in seiner Kindheit und Jugend richtiges Zähneputzen richtig gemacht. Die heutige Generation der Kinder und Jugendlichen haben richtig gelernt, dass ihre Zähne Pflege brauchen, und wie man das am besten macht – deswegen ist im Durchschnitt die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen heute auch  besser als die der Erwachsenen.

Regelmäßige Kontrolle durch Ihren Zahnarzt Dr. Hayim in Essen  bedeutet, dass erste Erkrankungen des Zahnes und des Zahnfleisches früh erkannt und mit  geringem Aufwand behandelt werden können.

Sollte dennoch ein Zahn oder mehrere durch Zahnersatz – Brücke, Prothese, Krone – ersetzt werden müssen, bekommen Sie  durch regelmäßig die Kontrolltermine mit einen Plus an Festzuschuss.

Und so funktioniert das Bonusheft

Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit – regelmäßig geführtem – Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus). Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht.

Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt „IP-Programm“ (IP=Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt. Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Näheres sagt Ihnen Ihr Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die „zahnärztliche Untersuchung“ eines Erwachsenen oder die „Individualprophylaxe“ bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes betätigt.

Was tun, wenn der Stempel fehlt?

Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft

  • bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
  • bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr

fehlt, sollten Sie Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. In dem Fall sollten Sie nicht zu lange warten, um den Zahnarztbesuch nachtragen zu lassen. Voraussetzung für das „Nachstempeln“ ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist.

Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis man wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse hat.

Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?

Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, hilft der Zahnarzt weiter – er kann ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung war.

Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder er stellt dem neuen Patienten ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte“ Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.