Zahnarztkosten steuerlich absetzen
Welche Möglichkeiten gibt es für den Patienten, Krankheitskosten in der Steuererklärung geltend zu machen?
Außergewöhnliche Belastungen senken die Steuerschuld
Der Patient muss weniger Steuern zahlen, wenn er Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen kann.
Zu den steuerlich abzugsfähigen Krankheitskosten gehören die Ausgaben der Patienten, die sie für die Heilung und Linderung einer Krankheit aufwenden müssen, beispielsweise für alle konservierenden und zahnchirurgischen Maßnahmen, für Zahnersatz – auch auf Basis eines Implantats– sowie für Kieferkorrektur- und Parodontose-Behandlungen und Austausch von Amalgamfüllungen.
Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören auch die Aufwendungen für Behandlungen bei allen Ärzten sowie Zahnärzten und für die von ihnen verordneten Medikamente sowie für eine Operation im Krankenhaus. Aber auch die Kosten für Behandlungen der Physiotherapeuten oder Krankengymnasten werden steuerlich berücksichtigt. Schließlich rechnet das Finanzamt auch Ausgaben für Hilfsmittel (wie Brille, Hörgerät, Prothesen, Rollstuhl), die der Patient aufwendet, um seine Krankheit erträglicher zu machen, in vollem Umfang zu den als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigenden Krankheitskosten.
Nicht als Krankheitskosten erkennt das Finanzamt vorbeugende, ganz allgemein der Gesundheit dienende Maßnahmen an: Gymnastik oder Joggen / Walking im Sportverein oder medizinisches Gerätetraining in einem Fitness-Studio. Auch Aufwendungen, die durch eine ärztlich verordnete Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.
Das Finanzamt erkennt die Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung erst ab einem bestimmten Betrag an. Bleiben die Kosten unter dieser Grenze, sind keine Steuervergünstigungen möglich. Die zumutbare Eigenbelastung ist davon abhängig, wie hoch die Einkünfte des Patienten sind, ob er verheiratet ist und wieviel Kinder er hat. Die folgende Tabelle zeigt die jeweils zumutbare Belastung auf:
Zumutbare Eigenbelastung in Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte
Bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte | bis | von 15.341 Euro | über |
15.340 Euro | bis 51.130 Euro | 51.130 Euro | |
Alleinstehende | 5% | 6% | 7% |
Verheiratete ohne Kinder | 4% | 5% | 6% |
Verheiratete mit steuerlich zu berücksichtigenden | |||
– ein bis zwei Kindern, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird |
2% | 3% | 4% |
– drei oder mehr Kindern, für die Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag gewährt wird | 1% | 1% | 2% |
Beispiel
Die Eheleute Müller haben drei Kinder und im Jahr 2014 Gesamteinkünfte in Höhe von 31.400 Euro. Im Jahr 2014 haben die Müllers für Krankheitskosten aufwenden müssen: | |
Selbstkosten für Zahnersatz | 812 Euro |
6 x Praxisgebühr | 60 Euro |
Zuzahlungen in der Apotheke | 140 Euro |
Logopädische Beratungen | 200 Euro |
Aufwendungen zusammen | 1.212 Euro |
Zumutbare Eigenbelastung (1 % von 31.400 Euro) | 314 Euro |
Verbleibende außergewöhnliche Belastung | 898 Euro |
Die Krankheitskosten bringen bei den Müllers somit als außergewöhnliche Belastung eine Steuererstattung von etwa 200 Euro. |
Je nach Einkommen und Familienstand kann die Steuerersparnis variieren.
Übersicht Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung
Ausgaben für | Absetzbare Kosten (stets Kürzung um die Erstattung der Krankenkasse) |
Als Nachweis verlangt das Finanzamt |
Zahnarzt | bei Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung | Rechnung des Zahnarztes |
Arzt | Sämtliche Zahlungen (jedoch keine Kosten für nicht medizinisch begründete kosmetische Operationen) | Rechnung des Arztes |
Heilpraktiker | Behandlungshonorare, Medikamente | Ablehnender Bescheid der Krankenkasse und Rechnung des Heilpraktikers |
Medikamente, Arzneimittel | Sämtliche Zuzahlungen für verordnete Heilmittel sowie von der Krankenkasse nicht übernommene Kosten für homöopathische Heilmittel | Quittungen über Zuzahlung, Rezepte oder ähnliche Verordnungen |
Physiotherapeut/ Krankengymnast | Zuzahlungen (nur bei medizinisch begründeten Heilbehandlungen) | Quittungen über Zuzahlungen und Rechnungen |
Medizinische Hilfsmittel | Zuzahlungen für krankheitsbedingte Anschaffung von Brillen, Hörgerät, Einlagen, Rollstuhl usw. | Verordnung durch einen Arzt sowie Rechnung über Eigenanteil |
Krankenhaus | Zuzahlungen je Krankenhaustag sowie von der Krankenkasse nicht übernommene Kosten, jedoch keine Kosten für nicht medizinisch begründete kosmetische Operationen | Quittungen über Zuzahlungen;Rechnungen des Krankenhauses |
Kur | Zugezahlter Betrag oder sämtliche Kurkosten | Bescheid über Zuschuss der Krankenkasse oder vor Antritt der Kur ausgestellte amtsärztliche Bescheinigung |
Logopädische Behandlung bei Legasthenie | Bei medizinischer Behandlung von der Krankenkasse nicht übernommene Kosten, auch PKW-Fahrten mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer | Teilkostenübernahme durch Krankenkasse,– privatärztliches Gutachten bzw. Stellungnahme der Schulbehörde reicht nicht aus |
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