Apikale Parodontitis, Zahnarzt Essen Rüttenscheid
Die apikale Parodontitis ist eine Entzündung an der Wurzelspitze eines Zahnes und wird auch als ostitis bezeichnet.
Die apikale Parodontitis ist eine bakterielle Entzündung. Die Bakterien dringen aus der Pulpitis (Entzündung des Zahnmarks) durch den Wurzelkanal oder über tiefe Zahnfleischtaschen bis zur Wurzelspitze. Karies, aber auch eine Zahnfraktur oder ein Behandlungstrauma, wie durch das Beschleifen des Zahnes für eine Zahnkrone, führen zu einer Pulpitis. Die Entzündung der Pulpa kann manchmal schmerzhaft sein. Das Zahnmark stirbt oft schmerzfrei langsam ab und die Keime vermehren sich im System der Wurzelkanäle und dringen dann in den umgebenden Kieferknochen. Der schlecht durchblutete Knochen wird dabei abgebaut und durch besser durchblutetes Granulationsgewebe ersetzt. Die apikale Parodontitis läuft in einer akuten oder einer chronischen Form ab. Die akute Form ist oft mit Schmerzen verbunden. Sie ist auf dem Röntgenbild nur schwer zu verifizieren, während eine chronische apikale Parodontitis bei einer Auflösung der Knochenstruktur im Bereich der Wurzelspitze im Röntgenbild gut sichtbar sein kann. Man spricht dann von einem Granulom.
Symptome
Eine negative Reaktion auf einen Sensibilitätstest, ein dumpfer. kontinuierlicher Schmerz mit einer Schwellung oder eine aktive Fistel kommen häufig bei einer apikalen Periodontitis vor. Auf dem Röntgenbild kann eine periapikale Transparenz sichtbar sein. Bei einer Parodontitis apicalis ist ein Dauerschmerz oder Schmerzintervalle möglich. Zur eventuellen starken Aufbiss- und Perkussionsempfindlichkeit kann eine apikale Druckdolenz hinzukommen, mit Rötung oder Schwellung.
Bei akuter Entzündung empfindet der Patient eine Zahnverlängerung. Durch das entzündliche Sekret an der Wurzelspitze wird der Zahn in der Alveole angehoben und führt zu Aufbissschmerzen. Der Zahn ist oft bei Berührung durch die Zunge empfindlich.
Therapie
Die Therapie besteht in einer Wurzelkanalbehandlung.
Je nach Pfeilerwertigkeit ist eine Wurzelbehandlung oder eine Extraktion zu überlegen, wenn schon stärkerer Knochenabbau, eine starke Zahnlockerung oder eine starke kariöse Zerstörung der Krone vorliegt.
Apikale Parodontitis bei vorhandener Wurzelfüllung
Gelegentlich tritt eine apikale Parodontitis an Zähnen auf, die bereits vor längerer Zeit wurzelbehandelt wurden. In diesen Fällen ist eine Revision (Erneuerung) der Wurzelfüllung oder eine Wurzelspitzenresektion (WSR) empfohlen. Dabei wird die Wurzelspitze des Zahnes entfernt.
Wurzelspitzenresektion
Nach etwa einem Jahr wird eine Wurzelkanalbehandlung mit einer Röntgenkontrolle überprüft, ob die apikale Periodontitis vollständig abgeheilt ist. Ist dies nicht der Fall, wird nach einer Wurzelkanalbehandlung eine Wurzelspitzenresektion notwendig.
Wenn der apikal entzündete Zahn während der Wurzelbehandlung nicht beschwerdefrei bleibt oder erneute Beschwerden macht, ist die Wurzelspitzenresektion auch wieder notwendig. Die Wurzelspitzenresektion erfolgt entweder gleichzeitig mit der Wurzelfüllung oder auch viel später.
Die Operation erfolgt unter örtlicher Betäubung. Zunächst durchtrennt der Zahnarzt das Zahnfleisch und die Knochenhaut. Dann schiebt er das bedeckende Weichgewebe soweit vom Knochen, bis der Knochen frei zugänglich ist. Mit speziellen Instrumenten mit gleichzeitiger Kühlung erfolgt nun die Abtragung des Knochens im Bereich der Wurzelspitze, bis diese und das entzündlich veränderte Gewebe gut zu sehen sind. Mit einer Fräse kürzt der Zahnarzt die Wurzelspitze um zwei bis drei Millimeter, um die feinen, verästelten Ausläufer des Wurzelkanales im Bereich der Wurzelspitze möglichst vollständig zu entfernen. Unter bestimmten Bedingungen ist eine stärkere Kürzung notwendig (zum Beispiel starke Wurzelkrümmungen, abgebrochene Instrumente).
Anschließend erweitert der Zahnarzt von der Zahnkrone her den Wurzelkanal, desinfiziert, trocknet und füllt ihn. In seltenen Fällen ist der Zugang zur Wurzel von der Zahnkrone aus nicht möglich. Spezielle Instrumente erlauben dann auch eine Füllung von der Wurzelspitze her.
In der Regel führt der Zahnarzt den operativen Eingriff vom Mundvorhof aus. Bei den Oberkieferseitenzähnen kann es jedoch notwendig werden, zusätzlich vom Gaumen her zu operieren, wenn die Wurzeln dieser mehrwurzeligen Zähne sehr weit voneinander abgespreizt sind.
Folgeerkrankungen
Wird die apikale Parodontitis nicht behandelt, dann kann sich eine eitrige Entzündung im Kieferknochen ausbreiten, ein apikaler Abszess oder es kann eine radikuläre Zyste daraus entstehen.
Wann ist eine Wurzelbehandlung notwendig?
Meistens ist Karies schuld, wenn die Zahnwurzel behandelt werden muss. Die Bakterien, die für die Zerstörung der Zahnsubstanz verantwortlich sind, haben sich einen Weg ins Zahninnere geschaffen und sind bis zu den Kanälchen in der Zahnwurzel vorgedrungen.
Auch nach Unfällen, wenn Teile eines Zahnes abgebrochen sind, ist oft eine Wurzelbehandlung und nachfolgende Weiterversorgung mit Zahnersatz nötig.
Entzündung der Zahnwurzel
Jede Zahnwurzel hat mindestens einen Kanal, der mit Gewebe („Pulpa“ oder auch Zahnmark genannt), darunter dem Zahnnerv und feinsten Blutgefäßen gefüllt und am unteren Ende offen ist. Damit ist die Verbindung des lebenden Zahnmarks mit dem Körper hergestellt und der lebensnotwendige Stoffwechsel gesichert. Aufgabe des Gewebes ist die Versorgung der Odontoblasten an den Rändern des Wurzelkanals. Odontoblasten sind Körperzellen, die die Zahnhartsubstanz (Dentin) bilden.
Dringen Bakterien in dieses Gewebe ein, entsteht eine Entzündung. Die Gefäße dehnen sich aus, finden dafür in dem engen Raum aber kaum Platz und drücken deshalb auf den Nerv: Es können dadurch heftige Schmerzen entstehen. Wird nicht rechtzeitig eingegriffen, sucht sich die Entzündung einen Weg und kann (innerhalb weniger Stunden bis zu ein paar Tagen) über den Kieferknochen bis ins Weichgewebe wandern: Eine „dicke Backe“ (Abszess) entsteht. Im schlimmsten Fall können die Bakterien von dort aus Richtung Herz wandern oder ins Gehirn und zu schweren Erkrankungen führen.
Wurzelbehandlung bei Zahnersatz
Eine Versorgung des Zahnes mit einer Krone kann ebenfalls eine Wurzelbehandlung nötig werden lassen. Das ist dann der Fall, wenn im Rahmen der vorausgehenden Zahnbehandlung – oftmals zur Erzielung entsprechender ästhetischer Ergebnisse – so viel Zahnsubstanz abgetragen werden muss, dass die Pulpa fast erreicht ist oder gar frei liegt. Sicherheitshalber wird in solchen Fällen oft das Zahnmark entfernt und damit einer möglichen Entzündung durch eindringende Bakterien vorgebeugt. Die gerade eingesetzte Krone müsste sonst möglicherweise bald wieder herausgenommen werden.
Vorteile der Wurzelbehandlung
Eine Wurzelkanalbehandlung ist schwierig durchzuführen, aber der Zeitaufwand lohnt sich:
- Der natürliche Zahn wird erhalten und steht fest an seinem Platz im Kiefer.
- Der eigene Zahn sieht genauso aus wie seine natürlichen Nachbarn – ein optisches Plus.
- Es wird keine weitreichendere Behandlung und damit möglicherweise aufwendiger Zahnersatz notwendig.
- Sollte später einmal eine Brücke über verlorengegangene Nachbarzähne notwendig werden, bietet der eigene Zahn eine hervorragende Stütze.
Jedes Jahr, in dem ein wurzelbehandelter Zahn seinen Dienst tut und nicht durch Zahnersatz ersetzt werden muss, ist ein Gewinn für Ihre Lebensqualität.
Vorbeugen ist besser als eine Wurzelbehandlung. Wenn ein Zahn in seinem Inneren an einer Entzündung erkrankt, sind meist von außen eindringende Bakterien aus Zahnbelägen schuld. Versuchen Sie, diese Beläge möglichst immer sorgfältig zu entfernen.
Was übernimmt die Kasse?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Besonders bei den hinteren Backenzähnen ist das nicht ohne weiteres der Fall. Bei ihnen wird eine Wurzelbehandlung in der Regel nur übernommen, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Im Einzelfall können auch andere Gründe für eine Erhaltungswürdigkeit sprechen. Darüber hinaus gilt für jede Wurzelbehandlung, dass die Krankenkassen Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten nicht bezahlen. Auch für die Anwendung spezieller Behandlungstechniken kommen sie in der Regel nicht auf. Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Wurzelbehandlung nicht, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als private Leistung durchführen zu lassen.
Die Wurzelspitzenresektion, also das Abtragen der Wurzelspitze, die Entfernung des entzündlich veränderten Gewebes und der bakteriendichte Abschluss des Wurzelkanals übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung im Front- und Seitenzahnbereich.