Zahnarzttermin einhalten, Zahnarzt Essen

Die Liebe tut anscheinend nicht nur unserem Herzen, sondern auch den Zähnen gut. Die Wissenschaftler der University of Queensland haben festgestellt, dass Menschen in einer glücklichen Beziehung Zahnarzttermine besser einhalten. Die Ergebnisse wurden im Journal Quality of Life Research veröffentlicht.
Es wurden insgesamt 265 Personen untersucht, inwieweit ihr Beziehungsstatus die Mundhygiene beeinflusst. Dabei konnte festgestellt werden, dass Menschen, die emotionale Bindungen meiden oder besorgt um Ihre Partnerschaft sind, tendenziell öfter ihre Kontrolltermine beim Zahnarzt ausfallen lassen. Die Forscher vermuten, dass Personen, die sich von ihrem Partner distanzieren, ein generelles Misstrauen gegenüber anderen haben und es vermeiden, Hilfe zu suchen. Die Studie baut auf andere Untersuchungen auf, bei denen analysiert wurde, inwieweit sich die Angst, eine feste Bindung einzugehen, auf den allgemeinen Gesundheitszustand auswirkt. Es konnten erste Zusammenhänge zwischen dem Beziehungsstatus und der Verweigerung medizinischer Hilfe erkannt werden. Die aktuelle Studie ist allerdings die erste, bei der sich gezielt auf zahnärztliche Behandlungen konzentriert wurde. Die Wissenschaftler erhoffen sich nun, in Zukunft noch mehr über die Personengruppe der „Zahnarztverweigerer“ herauszufinden, um aktiv auf sie einzugehen und bei der Mundhygiene noch besser zu unterstützen.

Zahnarzttermin einhalten

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilt mit, wenn Zahnarzttermine für zeitaufwendige Behandlungen vereinbart waren und der Zahnarzt eine Bestellpraxis hat und zu diesem Zeitpunkt keine anderen Patienten behandeln konnte, kann er eine Entschädigung geltend machen, wenn der Patient zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erscheint oder den Termin zu kurzfristig absagt.

Ein Zahnarzt, der dreieinhalb Stunden vergebens auf eine Patientin wartete, bekam von einem Gericht 700 Ausfallhonorar zugesprochen.

Entscheidend ist auch, warum der Patient den Termin nicht wahrnimmt. Hat er den Termin vergessen oder erscheint er mit mehr als einer halben Stunde Verspätung beim Zahnarzt, könnte ihn ein Verschulden treffen. Sagt der Patient einen Termin aber rechtzeitig – also mindestens 24 Stunden vorher – ab, hat der Zahnarzt keinen Vergütungsanspruch. Dasselbe gilt auch, wenn der Patient einen Termin ohne eigenes Verschulden nicht wahrnehmen kann, weil er beispielsweise einen Unfall hatte. Um finanzielle und menschliche Unannehmlichkeiten und möglicherweise gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, Zahnarzttermine, die man nicht einhalten kann, rechtzeitig abzusagen.

Aufwendige Behandlungen rechtfertigen Ausfallhonorar

Es gibt leider Zahnarzttermine, die nicht kostenfrei storniert werden dürfen. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Wird bei der Terminabsprache – meist bei länger dauernden aufwendigeren Zahnbehandlungen – ein sogenannter Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient abgeschlossen, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Termin nur für diesen Patienten reserviert ist und auch bei Nichterscheinen von diesem bezahlt werden muss, kennen Richter keine Entschuldigung.

 Und diese Regelung gilt nicht nur für Mediziner: Auch der Physiotherapeut, der Masseur oder der Psychotherapeut dürfen ihren Patienten bei Nichterscheinen oder einer kurzfristigen Absage ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen, wenn ein sogenannter Exklusivtermin für die Therapiestunde vereinbart wurde. Ein Behandlungsvertrag kann dabei durchaus auch durch eine mündliche Zusage von beiden Seiten entstehen. Absagen sind dann nur mit einer Frist von 48 Stunden kostenfrei möglich.