Zahnzusatzversicherungen
Zahnzusatzversicherung- Beratung zu Versicherungen ist außerhalb meiner Kompetenz.
Meine persönliche Meinung dazu teile ich Ihnen jedoch gerne mit.
Ein Zahnarzt, der aktiv dafür wirbt, Zusatzversicherungen abzuschließen, handelt standeswidrig. Ein Zahnarzt ist kein Versicherungsvertreter. Versicherungen zu verkaufen ohne dafür Provisionen zu kassieren, ist nicht gewöhnlich. Der Makler nämlich geht kein Risiko ein wie ein Zahnarzt und verdient gut daran: es werden 6 bis 8 Monatsbeiträge an Abschluss-Provision fällig, die naturgemäß nicht wieder als Erstattung ausgezahlt werden können. Für die Betreuung der Versicherten gibt es weiter Geld.
Die Frage beantworten Sie sich selbst am besten, indem Sie überlegen, ob Sie sich ein gewisses Ruhekissen für die Zahngesundheit leisten wollen bzw. können.
Mit einer Versicherung haben Sie sicher eine gute Kontrolle über Ihre Gesundheitsausgaben ( überschaubare Geldbeträge, regelmäßige Abbuchung).
Jedoch muss Ihnen bewusst sein, was die Zahnversicherung im Fall des Versicherungsfalles leistet und was sie nicht leistet. Um das herauszufinden hilft Ihnen die WaizmannTabelle. Dort finden Sie auch eine Übersicht, ob und welche gesetzliche Krankenversicherung mit welchem Privatversicherungspartner zusammenarbeitet und wie leistungsstark die angebotenen Tarife sind.
Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung können, abhängig von der Ausgestaltung verschiedene Risikobereiche absichern. Der Begriff umfasst insbesondere den Ersatz von Kosten zahnärztlicher Behandlungen wie Prophylaxe, Kieferorthopädie, Zahnersatz und Zahnbehandlung. Je nach dem ausgesuchten Tarif, werden die einzelnen Leistungsbereiche verschieden hoch abgesichert. Meist greifen die Versicherungsgesellschaften auf eine prozentual an die Rechnungshöhe gekoppelte Leistungsstaffel zurück. Seltener wird in gleicher Höhe des sog. Festzuschusses geleistet, der als fester Betrag von einem Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird.
Zahnzusatzversicherungen mindern den Anteil der zahnärztlichen Rechnung, der vom Patienten selbst zu tragen ist. Da die gesetzliche Krankenversicherung ausschließlich für Leistungen der Regelversorgung aufkommt, müssen Patienten, die weitergehende Leistungen wünschen, wie gleich- oder andersartige Leistungen (beispielsweise festsitzenden Zahnersatz, wie eine Brücke, statt einer herausnehmbaren Teilprothese) die Differenz zum Festzuschuss selbst zahlen. Ähnliches gilt für die Mehrkosten einer Keramikfüllung gegenüber der von den gesetzlichen Krankenkassen übernommenen Amalgamfüllung. Weiterhin können zusätzliche Zahnarztleistungen, wie Professionelle Zahnreinigung mit abgesichert werden.
Ein Vergleich unter den Zahnzusatzversicherungen ist schwer und nur durch die Betrachtung aller Beitragshöhen über die gesamte Laufzeit möglich.
.. eine Versicherung verschenkt nichts.