Implantologie in Essen

Der Verlust von Zähnen ist für den Betroffenen oft ein sehr einschneidendes Erlebnis. In der Folge kann es zu einer Verminderung von Lebensqualität führen – ein unbeschwertes Lächeln oder genussvolles Essen sind kaum möglich. Implantologie kann in dieser Situation die Lebensqualität erheblich verbessern. Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die festsitzenden Zahnersatz wie z.B. Implantat-getragene Kronen, Brücken oder Prothesen ermöglichen. Je nachdem wie viele Zähne fehlen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Implantation.
Informationen der Bundeszahnärztekammer: Implantologie

implantologie

Was ist Implantologie?

Implantate ersetzen natürliche Zahnwurzeln in zahnlosen Kieferabschnitten. Sie dienen als Verankerung für Kronen, Brücken und Prothesen.
Heute benutzen wir in der Implantologie Schrauben, die in Form und Größe etwa einer Zahnwurzel entsprechen. Als Werkstoff zur Herstellung von Implantaten werden Materialien verwendet, die eine Einheilung im Knochen (Osseointegration) ermöglichen. Der am häufigsten verwendete Werkstoff ist Titan.
Seit der Einführung von Implantaten in der Zahnheilkunde hat sich diese Methode des Zahnersatzes rasant entwickelt. Einzelzahnlücken, zahnlose Kieferabschnitte und vollkommen zahnlose Kiefer werden routinemäßig Implantat getragen versorgt.

Wie wird ein Implantat in den Kieferknochen eingebracht?

Implantate werden systemabhängig, standardisierten chirurgischen Techniken folgend, in den Kieferknochen eingebracht. Der chirurgische Eingriff erfolgt in der Regel in lokaler Anästhesie und ist unter normalen Umständen nicht belastend. Der Schweregrad und die Dauer der Operation hängt vor allem vom Knochenangebot am Implantationsort ab.

Für den Erfolg einer Implantation ist Sterilität ein wesentlicher Faktor. Implantate müssen steril in den Kieferknochen eingebracht werden. Die Vorbereitung eines sterilen Operationsfeldes ist ein entscheidender und sehr aufwendiger Teil des chirurgischen Eingriffes. Der Patient wird steril abgedeckt und Operateur und Assistenzen sind steril gekleidet.

Schrittweises Vorgehen:

  • Schnittführung über der geplanten Implantatposition
  • Darstellung des knöchernen Kieferkammes
  • Markierung der geplanten Implantatposition mittels einer Operationschablone
  • Festlegen der Länge und Ausrichtung des Implantates über eine Pilotbohrung
  • Präparation des knöchernen Implantatbettes mit speziellen, der Implantatform und Implantatlänge exakt entsprechenden Bohrinstrumenten
  • Einbringen des Implantates in das knöcherne Implantatbett
  • Nur nach exaktem und standardisiertem Vorgehen und bei präziser Passung des Implantates kann eine ausreichende primäre Stabilität des Implantates im Kieferknochen erreicht werden, was Voraussetzung für die Einheilung des Implantates ist.

Wie lange muss nach einer Zahnextraktion auf die Implantation gewartet werden?

Sofortimplantation – Spätimplantation?

Grundsätzlich kann man ein Implantat sofort nach der Zahnextraktion in den Bereich der Extraktionsalveole setzen (Sofortimplantation). Voraussetzung ist ein entzündungsfreier Zustand und entsprechende Knochenverhältnisse. Beim Standardvorgehen wartet man die Ausheilung des Zahnbettes (zumindest 3 Monate) ab (Spätimplantation). Der Nachteil einer Spätimplantation ist, dass der zahnlose Kiefer zunehmend an Substanz verliert und sich damit die Voraussetzungen für eine Implantation verschlechtern. Ein gängiger Mittelweg ist das Abwarten der Weichteilheilung über dem Zahnbett (etwa 8 Wochen – verzögerte Sofortimplantation).

Wie lange muss ein Implantat im Knochen einheilen?

Die Dauer der Einheilphase nach der Implantation liegt zwischen 0 und 6 Monaten und hängt hauptsächlich vom vorhandenen Kieferknochen ab. Je mehr ortständiger Knochen vorhanden ist, desto stabiler ist das Implantat beim Setzen und desto kürzer ist die Einheilphase. Die Einheilphase dauert im Maximum 6 Monate. Moderne Techniken und Entwicklungen können die Einheilphase bis zu einer Sofortbelastung der Implantate verkürzen.
Ziel der Einheilung ist die so genannte Osseointegration des Implantates im Kieferknochen. Sie ist die Voraussetzung für den Erfolg der Behandlung. Unter Osseointegration wird ein direkter Verbund zwischen Knochengewebe und Oberfläche des Implantates verstanden.

Was passiert nach der Einheilphase?

Im Rahmen der sogenannten Implantatfreilegung wird das Zahnfleisch über dem eingeheilten Implantat entfernt und eine Heilschraube, die durch das Zahnfleisch herausreicht, wird auf das Implantat geschraubt. Nach etwa 2 Wochen ist das Zahnfleisch um das Implantat soweit abgeheilt, dass mit der prothetischen Versorgung begonnen werden kann. Auf dem Implantat können durch Zementierung oder Verschraubung Kronen, Brücken und Prothesen verankert werden.

Was sind die gängigen Indikationen für eine Implantation?

Zahnloser Kiefer

Abhängig von der geplanten prothetischen Rekonstruktion werden pro Kiefer 4 bis 14 Implantate gesetzt. Im Idealfall würde jeder Zahn durch eine implantatgetragene Krone ersetzt werden (14 Implantate pro Kiefer). Mangelndes Knochenangebot (Atrophie am zahnlosen Kiefer) und hohe Kosten machen es nur selten möglich jeden einzelnen Zahn durch eine implantatgetragene Krone zu ersetzen. In der Regel dienen mehr oder weniger auf den gesamten Kiefer verteilte Implantate festsitzenden Brücken, abnehmbaren Brücken und Prothesen als Verankerung.

Teilbezahnter Kiefer

Ziel der Behandlung sind hier meist implantatgetragene Kronen- und Brückenversorgungen. Wenn es möglich ist wird jedem natürlichem Zahn entsprechend ein Implantat gesetzt.

Einzelzahnlücken

Eine Einzelzahnlücke kann durch eine implantatgetragene Krone versorgt werden, ohne wie bei herkömmlichen Brücken, die Nachbarzähne beschleifen zu müssen.

Was passiert, wenn zu wenig Kieferknochen vorhanden ist?

Um die Einheilung eines Implantates zu erreichen, muss das Implantat beim Setzen allseits von einem Mindestmaß von 1 – 2 mm Knochen umgeben sein.
Am zahnlosen Kieferknochen kommt es durch Funktionsverlust, durch Stoffwechselveränderungen, durch lokale entzündliche Reize zu Knochenverlust und auch Abnahme an Knochenqualität. Ein optimales Implantatlager steht dann nicht immer zur Verfügung.
Abhängig vom Ausmaß des knöchernen Abbaues müssen vor oder im Zuge des Setzens von Implantaten Knochendefekte rekonstruiert werden.
Zum Knochenaufbau stehen körpereigene (autogene) Knochentransplantate aus verschiedenen Spenderregionen und als Alternative unterschiedliche Knochenersatzmaterialien zur Verfügung.

Knochenersatzmaterialien:

Vor allem bei ausgedehnten Defekten ist das autogene Knochentransplantat aufgrund seiner besseren biologischen Eigenschaften und als körpereigenes Material der „Goldstandard“.
In der Implantologie kann für den Großteil der Defektrekonstruktionen ausreichend Knochen direkt vom Unterkiefer entnommen werden. Für kleinste Defekte reicht auch der bei der Präparation des Implantatbettes anfallende Bohrstaub.
Größere Kieferkammdefekte können auch Knochenentnahmen vom Schienbein oder von der Beckenschaufel notwendig machen. Knochenentnahmen vom Becken können nur unter stationären Bedingungen erfolgen und setzen eine Intubationsnarkose voraus.
Die Knochenentnahme vom Schienbein ist im Gegensatz dazu ein relativ einfaches Vorgehen, dass in lokaler Anästhesie und unter ambulanten Bedingungen möglich ist. Die Methode ist auch komplikationsärmer und die Patienten haben postoperativ weniger Beschwerden.

Zukünftige Entwicklungen

In jüngster Zeit versucht man durch die lokale Anwendung von Wundheilungsfaktoren und Wachstumsfaktoren das Knochenregenerationsergebnis zu verbessern, bzw. die knöcherne Rekonstruktion zu beschleunigen. Auch die Bestrahlung des Knochenaufbaues mittels Softlaser wirkt beschleunigend auf die Knochenheilung.
Stammzellanwendung bzw. Techniken des sogenannten Tissue Engineering haben das Ziel auf eine den Patienten belastende Knochenentnahme verzichten zu können.

Allgemein kann gesagt werden, dass es prinzipiell auch bei extremem Kieferabbau in jedem Fall möglich ist eine implantatgetragene prothetische Behandlung möglich zu machen. Trotz erweiterter Indikationen liegt der Therapieerfolg bei Implantatversorgungen bei über 90%. Wenn man die teilweise, vor allem für den Patienten, aufwendige und belastende Behandlung und die anfallenden hohen Kosten außer acht lässt, kann man dem Patienten mit einer Implantatversorgung sowohl aus funktioneller als auch ästhetischer Sicht ein Ergebnis mit höchstem Komfort gewährleisten.

Was kosten die Implantate?

Für Kassenpatienten :

Es sollte immer vor Behandlungsbeginn eine Gesamtplanung  erstellt werden. Diese sollte vor der Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkassen behalten sich besonders bei größeren Versorgungen eine Vorbegutachtung vor. Ist mit der Behandlung bereits begonnen worden, so kann der Patient unter Umständen seinen Kassenzuschuss verlieren oder nur zum Teil ausgezahlt bekommen. Die Gesamtplanung besteht in der Regel aus mehreren Schritten und Plänen:
Implantologische Planung: Die gesetzlichen KK geben keine Zuschüsse für die Implantate.
Für diesen Behandlungsabschnitt erhält der Patient einen sogenannten “implantologischen Kostenplan”. Die Kosten für diesen Behandlungsteil trägt der Patient in der Regel komplett selber.
Provisorische Versorgung:
Für die provisorische Versorgung, falls nötig, mit einem herausnehmbaren Klammerprovisorium oder einer Vollprothese gibt es einen entsprechenden Kassenkostenplan, der vorher von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Wenn die Versorgung mit einem festsitzenden zahn- oder implantatgetragenen Provisorium erfolgen soll, kann auch hier zumindest eine  Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Auch hierfür muss ein  “andersartiger” Kassenkostenplan erstellt und durch die Krankenkasse genehmigt werden. Leider werden die festsitzenden provisorischen Versorgungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. Der Patient trägt dann auch diese Behandlungskosten komplett selber.
Prothetische Versorgung (Endgültiger Zahnersatz):
Für die prothetische Behandlungsphase /Anfertigung des endgültigen Zahnersatzes) wird  ein  “andersartiger” Kassenkostenplan erstellt. Der  “andersartige” Kostenplan besteht aus zwei Teilen: Zum einen aus der Kassenplanung mit dem entsprechenden Kassenzuschuss und zum anderen aus der eigentlich durchzuführenden implantatprothetischen Versorgung. Der von der Krankenkasse dann festgelegter Festzuschuss wird direkt an den Patienten bezahlt. Der Zuschuss der Krankenkasse ist abhängig von der Anzahl, Lage und Zustand der restlichen natürlichen Zähne.Wenn der Kassenpatient eine private Zusatzversicherung abgeschlossen hat, so wird hier ein Zuschuss durch die private Zusatzversicherung erfolgen. Auch hier sollten entsprechende Pläne vorab eingereicht werden.

Für Privatpatienten :

Auch hier sollte immer vor Behandlungsbeginn eine Gesamtplanung so weit es möglich ist erstellt werden. Diese sollte vor Behandlungsbeginn bei der Kasse eingereicht werden. Die privaten Krankenkassen behalten sich besonders bei größeren Versorgungen eine Vorbegutachtung vor. Ist mit der Behandlung bereits begonnen worden, so kann der Patient unter Umständen seinen Kassenzuschuss verlieren oder nur zum Teil ausgezahlt bekommen. In der Regel bekommt der Patient drei Kostenpläne:
Einen für die implantologische Phase (für das Einsetzen der Implantate).
Einen für die provisorische Versorgung, wenn nötig.
Einen für die endgültige Versorgung.

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Zahnarzt Dr. Hayim gehört mit seinem Studium zum Master of Science in Oral Implantology (M.Sc.) an der Steinbeis Universität in Berlin in Zusammenarbeit mit der DGI (Deutsche Gesellschaft für Implantologie) zu einem kleinen Kreis von hoch spezialisierten Implantologen in Deutschland.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch für eine weitere Implantatberatung in unserer Zahnarzt-Praxis in Essen auf der zentral gelegenen Rüttenscheider Strasse 194-196.