Erhöhung der Festzuschüsse seit dem 1.10.2020

Für Patienten, die regelmäßige jährliche Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt mit dem Bonusheft fünf Jahre lang geführt haben, erhöht sich der Festzuschuss von 60 auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wenn Sie zehn Jahre Bonus nachweisen, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 75 Prozent. Das laufende Jahr der Behandlung wird dabei nicht mitgezählt.

Ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb der 10 Jahren hat keinen Einfluss auf das Bonus. Voraussetzung ist eine Begründung gegenüber der Krankenkasse, warum der Patient in diesem Jahr nicht zum Zahnarzt gehen konnte. Die Kasse zahlt dann die höheren Festzuschüsse wie bei einem 10 Jahre lückenlos geführten Bonusheft. Fehlt ein Eintrag im Bonusheft, weil Patienten ohne besonderen Grund nicht zur Untersuchung waren, gilt die Bonusregelung nicht mehr.

Für Patienten mit geringem Einkommen gibt es die Härtefallregelung: Sie erhalten einen Festzuschuss von 100 Prozent, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Patienten können wählen

Der Patient kann die Regelversorgung wählen, die aus einer teilweise zahnfarben verblendeten Brücke besteht. Der Festzuschuss liegt zwischen 60 und 75 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Er kann auch eine ästhetisch anspruchsvollere Versorgung wählen, bei der die Brücke rundum verblendet wird oder ganz aus Keramik besteht. Der Festzuschuss bleibt unverändert, die Kosten für die Zusatzleistung trägt der Patient.

Schließlich ist auch eine Versorgung des fehlenden Zahnes mit einem Implantat möglich, auf dem eine Krone befestigt wird. Auch in diesem Fall zahlt die Krankenkasse denselben Festzuschuss. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt der Patient.

Von Ihrem Zahnarzt erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan. Er muss von der Krankenkasse vor der Behandlung genehmigt werden.

Bonusheft

Das Bonusheft wird jährlich bei Ihrer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt gestempelt. Ist Ihr Bonusheft voll, erhalten Sie in der Zahnarztpraxis ein neues. Bewahren Sie das alte gut auf, damit Sie es bei Bedarf bei der Krankenkasse vorlegen können.

In unserer karteilosen digitalen Praxis wird alles im Computer eingetragen und kann nicht verloren gehen. Sollten Sie umgezogen sein, reicht ein Anruf oder eine Email, damit wir Ihnen das Bonusheft ausfüllen und zuschicken. Ab 2022 soll übrigens auch das Zahn-Bonusheft digital werden – als Bestandteil der elektronischen Patientenakte.

Regelmäßiges Bonus bedeutet: 

  • bei Kindern ab zwölf Jahren eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalender-Halbjahr. Das Bonusheft gilt auch den dem 18. Geburtstag weiter.
  • bei Erwachsenen mindestens eine Untersuchung pro Kalenderjahr. Dies gilt auch, wenn Sie eine Totalprothese tragen.

Zwischen den Untersuchungen muss ein Abstand von mindestens vier Monaten liegen. Die Bestätigung nimmt die Zahnarztpraxis vor. Das Zahnbonusheft erhalten Sie in unserer Praxis während der jährlichen Kontrolluntersuchung.

Ab wann das Bonusheft?

Kinder ab 6 Jahren und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sollen im Rahmen der Prophylaxe in der Zahnarztpraxis mindestens zweimal im Jahr zur Kontrolle zum Zahnarzt gehen . Ab dem Alter von 18 Jahren sollte mindestens einmal im Jahr der Zahnarzt besucht werden, um das Bonusheft vollständig zu führen.

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