Erste Untersuchung beim Zahnarzt: Was passiert beim ersten Termin?
Kurzantwort
Beim ersten Zahnarzttermin geht es zunächst darum, den Anlass Ihres Besuchs zu verstehen und einen verlässlichen Überblick über die Mundgesundheit zu gewinnen. Dazu gehören je nach Situation ein Gespräch über Beschwerden und Vorerkrankungen sowie eine klinische Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und weiteren Strukturen im Mund.
Nicht jeder neue Patient benötigt dieselben Untersuchungen.
Röntgenaufnahmen, eine ausführliche Parodontaldiagnostik, Funktionsdiagnostik oder andere Zusatzuntersuchungen werden nur ergänzt, wenn der Befund und die konkrete Fragestellung dies sinnvoll machen.
Der erste Termin ist deshalb kein starres Standardprogramm.
Was wird zu Beginn besprochen?
Am Anfang steht in der Regel die Frage, warum Sie die Praxis aufsuchen.
Das kann zum Beispiel sein:
- eine normale Kontrolluntersuchung,
- Zahnschmerzen,
- eine abgebrochene Füllung,
- Zahnfleischbluten,
- eine gewünschte Zweitmeinung,
- Probleme mit vorhandenem Zahnersatz,
- der Wunsch nach einer ästhetischen Behandlung,
- oder eine konkrete Frage zu Implantaten, Bleaching oder anderen Behandlungen.
Für die Untersuchung ist außerdem wichtig, welche zahnmedizinischen Behandlungen bereits stattgefunden haben und ob derzeit Beschwerden bestehen.
Der genaue Schwerpunkt des Termins ergibt sich daraus.
Warum fragt der Zahnarzt nach Erkrankungen und Medikamenten?
Zahnmedizin findet nicht unabhängig von der allgemeinen Gesundheit statt.
Bestimmte Erkrankungen und Medikamente können beispielsweise relevant sein für:
- Blutungsrisiken,
- Wundheilung,
- Knochenstoffwechsel,
- Infektionsrisiken,
- Mundtrockenheit,
- mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten,
- oder die Planung chirurgischer Eingriffe.
Deshalb können Angaben zu Vorerkrankungen und regelmäßig eingenommenen Medikamenten für die Behandlungsplanung wichtig sein.
Wenn Sie mehrere Medikamente einnehmen, kann ein aktueller Medikationsplan hilfreich sein.
Medikamente sollten wegen eines Zahnarzttermins nicht eigenständig verändert oder abgesetzt werden.
Was untersucht der Zahnarzt beim ersten Termin?
Eine eingehende zahnärztliche Untersuchung dient dazu, Erkrankungen oder Behandlungsbedarf im Zahn-, Mund- und Kieferbereich zu erkennen.
Je nach Anlass können dabei unter anderem beurteilt werden:
- Zähne,
- vorhandene Füllungen, Kronen oder Brücken,
- Zahnfleisch,
- Mundschleimhaut,
- Zunge,
- Biss- und Kausituation,
- auffällige Stellen im Mund,
- sowie bei Bedarf angrenzende Strukturen außerhalb der Mundhöhle.
Die Bundeszahnärztekammer beschreibt die eingehende Untersuchung als intra- und extraorale Untersuchung zur Feststellung von Erkrankungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich.
Das bedeutet jedoch nicht, dass bei jedem Patienten dieselben Einzeltests durchgeführt werden.
Werden bei der ersten Untersuchung alle Zähne kontrolliert?
Bei einer allgemeinen Kontroll- oder Neuaufnahmeuntersuchung wird ein orientierender Überblick über den Zustand der Zähne und des Mundes gewonnen.
Dabei können beispielsweise auffallen:
- mögliche kariöse Defekte,
- beschädigte oder undichte Restaurationen,
- abgenutzte oder frakturierte Zähne,
- auffällige Zahnstellungen,
- Veränderungen am Zahnfleisch,
- Probleme mit bestehendem Zahnersatz,
- oder Bereiche, die genauer untersucht werden sollten.
Wenn Sie wegen eines akuten einzelnen Zahnes kommen, kann die Untersuchung zunächst stärker auf das konkrete Problem ausgerichtet sein.
Auch dann kann es medizinisch sinnvoll sein, angrenzende oder weitere Strukturen mit einzubeziehen.
Wird das Zahnfleisch untersucht?
Ja, das Zahnfleisch gehört zur zahnärztlichen Beurteilung.
Wie ausführlich eine parodontale Untersuchung erfolgt, hängt vom Befund und vom Behandlungsanlass ab.
Bei Hinweisen auf eine mögliche Parodontitis können weiterführende Untersuchungen notwendig werden, beispielsweise eine strukturierte Messung der Zahnfleischtaschen und die Bewertung von Entzündungszeichen.
Eine solche weiterführende Parodontaldiagnostik ist jedoch nicht dasselbe wie der allgemeine orientierende Erstbefund.
Wird auch die Mundschleimhaut kontrolliert?
Eine allgemeine zahnärztliche Untersuchung umfasst nicht nur die Zähne.
Auch Mundschleimhaut und weitere sichtbare Bereiche der Mundhöhle können beurteilt werden.
Das ist wichtig, weil Veränderungen im Mund nicht immer von einem Zahn ausgehen.
Auffällige, länger bestehende oder unklare Schleimhautveränderungen können eine weiterführende Abklärung erforderlich machen.
Ein Zahnarzttermin dient damit nicht ausschließlich der Suche nach „Löchern“.
Wird beim ersten Termin immer geröntgt?
Nein.
Eine Röntgenaufnahme wird nicht allein deshalb notwendig, weil ein Patient zum ersten Mal in einer Praxis ist.
Ob Röntgendiagnostik sinnvoll ist, hängt von der konkreten medizinischen Fragestellung ab.
Dabei kann berücksichtigt werden:
- welche Beschwerden bestehen,
- was bei der klinischen Untersuchung auffällt,
- welche früheren Aufnahmen vorhanden sind,
- wie aktuell und aussagekräftig diese sind,
- und welche Behandlung geplant wird.
Je nach Situation kann eine kleine Einzelzahnaufnahme, eine andere 2D-Aufnahme oder in ausgewählten Fällen eine dreidimensionale Untersuchung sinnvoll sein.
Röntgen ist also ergänzende Diagnostik nach Indikation , kein obligatorischer Bestandteil jedes ersten Termins.
Wird beim ersten Termin ein DVT gemacht?
Nicht routinemäßig.
Eine Digitale Volumentomographie erzeugt dreidimensionale Röntgendaten und ist mit ionisierender Strahlung verbunden.
Sie wird nur eingesetzt, wenn für eine konkrete Fragestellung eine rechtfertigende medizinische Indikation besteht und die zusätzliche 3D-Information benötigt wird.
Das kann beispielsweise bei ausgewählten komplexen implantologischen oder endodontischen Fragestellungen relevant sein.
Ein normaler Erstbesuch ist für sich allein keine DVT-Indikation .
Was ist, wenn ich bereits Röntgenbilder habe?
Vorhandene aktuelle Aufnahmen können hilfreich sein.
Ob sie für die jetzige Fragestellung ausreichend sind, hängt unter anderem ab von:
- dem aufgenommenen Bereich,
- dem Alter der Bilder,
- der Bildqualität,
- und davon, was heute untersucht beziehungsweise geplant werden soll.
Wenn Sie aktuelle relevante Unterlagen aus einer früheren Praxis besitzen, können Sie bei der Terminvereinbarung fragen, ob und in welcher Form sie vorab oder zum Termin mitgebracht werden sollen.
Vorhandene Bilder ersetzen nicht automatisch eine neue Untersuchung, können aber unnötige Wiederholungen vermeiden.
Was passiert, wenn ein Problem gefunden wird?
Ein Befund bedeutet nicht automatisch, dass sofort behandelt werden muss.
Zunächst wird eingeordnet:
- Was wurde festgestellt?
- Wie dringend ist die Behandlung?
- Gibt es mehrere sinnvolle Möglichkeiten?
- Welche Vor- und Nachteile haben diese Optionen?
- Welche weiteren Untersuchungen sind eventuell erforderlich?
- Welche Kosten können entstehen?
Gerade vor größeren Behandlungen sollte die Entscheidung nicht unter Zeitdruck getroffen werden.
Die KZBV betont, dass bei umfangreicheren Therapien Alternativen, Vor- und Nachteile sowie Kosten verständlich besprochen werden sollen.
Wird beim ersten Termin sofort behandelt?
Das hängt vom Anlass ab.
Bei akuten Beschwerden kann eine notwendige kurzfristige Maßnahme im Vordergrund stehen.
Bei planbaren Behandlungen kann es sinnvoller sein, zunächst Diagnostik und Beratung abzuschließen und anschließend einen eigenen Behandlungstermin zu vereinbaren.
Deshalb wäre die Aussage
„Beim ersten Termin wird immer sofort behandelt“
genauso falsch wie
„Beim ersten Termin wird grundsätzlich nie behandelt“.
Der Ablauf richtet sich nach Befund, Dringlichkeit, benötigter Behandlungszeit und Terminplanung.
Gehört eine professionelle Zahnreinigung automatisch zum ersten Termin?
Nein.
Eine professionelle Zahnreinigung ist eine eigene prophylaktische Leistung.
Ob sie medizinisch beziehungsweise präventiv sinnvoll und terminlich vorgesehen ist, hängt von der individuellen Mundsituation und der gebuchten Terminart ab.
Ein neuer Patient sollte deshalb nicht davon ausgehen, dass eine allgemeine Erstuntersuchung automatisch eine vollständige PZR einschließt.
Wenn Sie ausdrücklich eine professionelle Zahnreinigung wünschen, kann dies bei der Terminvereinbarung angegeben werden.
Was sollte ich zum ersten Zahnarzttermin mitbringen?
Je nach Anlass können hilfreich sein:
- Versichertenkarte beziehungsweise Versicherungsinformationen,
- aktueller Medikationsplan,
- Informationen zu relevanten Erkrankungen oder Allergien,
- vorhandene aktuelle Röntgenbilder oder Befundunterlagen,
- Heil- und Kostenpläne bei einer gewünschten Zweitmeinung,
- Angaben zu bereits erfolgten Behandlungen,
- und bei vorhandenem herausnehmbarem Zahnersatz die entsprechende Prothese.
Nicht jeder Patient benötigt all diese Unterlagen.
Wenn Sie unsicher sind, kann bereits bei der Terminvereinbarung geklärt werden, was für Ihren Termin sinnvoll ist.
Was ist bei einer Zweitmeinung hilfreich?
Wenn Sie eine bestehende Therapieempfehlung überprüfen lassen möchten, sind vorhandene Unterlagen besonders nützlich.
Dazu können gehören:
- aktueller Befund,
- Röntgenaufnahmen,
- Heil- und Kostenplan,
- Material- oder Implantatpass, sofern vorhanden,
- und Informationen über bereits begonnene Behandlungen.
Eine seriöse Zweitmeinung sollte trotzdem auf einer eigenen klinischen Beurteilung beruhen.
Die neue Praxis übernimmt nicht automatisch sämtliche Annahmen aus einem vorhandenen Behandlungsplan.
Was ist, wenn ich Zahnarztangst habe?
Das können Sie bereits bei der Terminvereinbarung sagen.
Es ist nicht notwendig, beim ersten Termin sofort möglichst viele Behandlungsschritte „durchzuhalten“.
in der Praxis gehören bei Zahnarztangst unter anderem
- ein Gespräch,
- ein vereinbartes Stoppsignal,
- Pausen,
- und bei Bedarf kürzere beziehungsweise gestufte Termine
zum möglichen Vorgehen.
Welche Behandlung anschließend sinnvoll ist, wird weiterhin nach dem zahnmedizinischen Befund entschieden.
Kann ich eine Begleitperson mitbringen?
Wenn eine Begleitperson Ihnen Sicherheit gibt oder bei Kommunikation und Organisation hilft, kann das sinnvoll sein.
Bei medizinischen Gesprächen bleibt jedoch die betroffene Patientin beziehungsweise der betroffene Patient im Mittelpunkt.
Informationen über Befund und Behandlung dürfen nicht automatisch an Begleitpersonen weitergegeben werden, wenn keine entsprechende Zustimmung besteht.
Bei besonderen Unterstützungsbedürfnissen kann dies bereits bei der Terminvereinbarung angesprochen werden.
In welcher Sprache kann ich in der Praxis kommunizieren?
Patientenkommunikation und Terminvereinbarung werden in der Praxis auf folgenden Sprachen unterstützt:
- Deutsch,
- Englisch,
- Französisch,
- Spanisch,
- Türkisch.
Auch der KI-Telefonassistent kann Termine in diesen fünf Sprachen vereinbaren.
Die Sprachunterstützung bedeutet nicht, dass jede komplexe medizinische Fachkommunikation jederzeit von derselben Person in allen fünf Sprachen durchgeführt wird.
Wo befindet sich die Praxis?
Praxis für Dentale Ästhetik Dr. med. dent. J. Hayim M.Sc. Rüttenscheider Str. 194–196 45131 Essen-Rüttenscheid
Für Patienten stehen zwei Parkplätze im Innenhof zur Verfügung.
Der Praxiszugang ist über einen Aufzug rollstuhlgerecht .
In der Nähe liegt die Haltestelle Florastr.
Wie lange dauert die erste Untersuchung?
Dafür wird auf dieser Seite bewusst keine feste Minutenangabe genannt.
Die benötigte Zeit hängt davon ab,
- warum Sie kommen,
- wie umfangreich die Vorgeschichte ist,
- welche Befunde erhoben werden müssen,
- ob zusätzliche Diagnostik notwendig ist,
- und wie viel Beratungsbedarf besteht.
Ein akuter Einzelzahnbefund kann einen anderen Ablauf haben als eine komplexe Zweitmeinung oder eine umfangreiche Zahnersatzplanung.
Eine feste „Ersttermin dauert immer X Minuten“-Aussage wäre deshalb nicht belastbar.
Welche Behandlungsmöglichkeiten können nach der Untersuchung besprochen werden?
Das hängt vollständig vom Befund ab.
Die Praxis bietet unterschiedliche Bereiche der allgemeinen, restaurativen, ästhetischen, parodontalen, endodontischen und implantologischen Zahnmedizin an.
Die Erstuntersuchung sollte jedoch nicht dazu dienen, möglichst viele Leistungen anzubieten.
Sinnvoll ist, aus dem tatsächlichen Befund die medizinisch relevanten nächsten Schritte abzuleiten und vorhandene Alternativen verständlich zu besprechen.
Eine Übersicht der Themen finden Sie unter Behandlungen .
Muss ich mich beim ersten Termin sofort für eine Behandlung entscheiden?
Bei planbaren Behandlungen in der Regel nicht.
Sie sollten verstehen,
- was festgestellt wurde,
- warum eine Behandlung empfohlen wird,
- welche Alternativen bestehen,
- welche wesentlichen Vor- und Nachteile zu berücksichtigen sind,
- und welche Kosten entstehen können.
Die deutschen Patientenrechte sehen Informations- und Aufklärungspflichten sowie die Einwilligung in medizinische Behandlungen vor.
Bei größeren planbaren Entscheidungen kann es daher sinnvoll sein, Informationen zunächst mitzunehmen und die Entscheidung anschließend in Ruhe zu treffen.
Häufige Fragen zum ersten Zahnarzttermin
Wird beim ersten Zahnarzttermin gebohrt?
Nicht automatisch. Zunächst steht die Untersuchung und Diagnose im Vordergrund. Ob eine sofortige Behandlung notwendig und sinnvoll ist, hängt vom Befund und der Dringlichkeit ab.
Wird beim ersten Termin geröntgt?
Nur wenn eine medizinische Fragestellung dies rechtfertigt. Der Status als „Neupatient“ allein ist kein Grund für eine Röntgenaufnahme.
Muss ich einen Medikationsplan mitbringen?
Wenn Sie regelmäßig mehrere Medikamente einnehmen, ist ein aktueller Medikationsplan sehr hilfreich. Welche Angaben relevant sind, hängt von Ihrer gesundheitlichen Situation und der geplanten Behandlung ab.
Kann ich alte Röntgenbilder mitbringen?
Ja. Aktuelle relevante Voraufnahmen können hilfreich sein und sollten bei der Planung neuer Röntgendiagnostik berücksichtigt werden.
Kann ich beim ersten Termin eine PZR bekommen?
Das hängt von der gebuchten Terminart, dem Befund und der verfügbaren Behandlungszeit ab. Eine Erstuntersuchung beinhaltet nicht automatisch eine PZR.
Kann ich beim ersten Termin nur beraten werden?
Bei planbaren Fragestellungen kann der erste Termin vor allem der Untersuchung und Beratung dienen. Der konkrete Ablauf richtet sich nach dem Anliegen.
Was soll ich bei Zahnarztangst sagen?
Sie können bereits bei der Terminvereinbarung erwähnen, dass Zahnarztbesuche für Sie schwierig sind. Dadurch kann der Termin entsprechend vorbereitet werden.
Muss ich mich sofort für die vorgeschlagene Therapie entscheiden?
Bei nicht dringlichen Behandlungen sollten Befund, Optionen, Vor- und Nachteile sowie Kosten nachvollziehbar sein, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Kurz zusammengefasst
Der erste Zahnarzttermin dient vor allem dazu, den Behandlungsanlass zu verstehen, Befunde zu erheben und die nächsten sinnvollen Schritte festzulegen.
Typischerweise können dazugehören:
- Gespräch über Beschwerden und Vorgeschichte,
- Angaben zu Erkrankungen und Medikamenten,
- klinische Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Mundhöhle,
- Beurteilung vorhandener Restaurationen oder Zahnersatz,
- zusätzliche Diagnostik nur bei entsprechender Fragestellung,
- Besprechung des Befunds,
- und bei Bedarf Planung weiterer Behandlung.
Wichtig ist:
- Es gibt kein identisches Erstuntersuchungsprogramm für jeden Patienten.
- Röntgen und DVT sind nicht automatisch Bestandteil des ersten Termins.
- Eine PZR ist eine eigene Leistung und nicht automatisch eingeschlossen.
- Behandlung kann bei akuten Situationen sofort erforderlich sein, bei planbaren Fällen aber auch separat erfolgen.
- Größere Therapieentscheidungen sollten nach verständlicher Information über Befund, Alternativen und Kosten getroffen werden.
in der Praxis können Termine über das Online-Terminformular, telefonisch oder per Rückrufanfrage vereinbart werden.
Weitere Informationen:
Fachliche Grundlage
Die medizinische Einordnung stützt sich auf aktuelle Patienten- und Fachinformationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) .
Die BZÄK beschreibt eine eingehende zahnärztliche Untersuchung als intra- und extraorale Untersuchung zur Erkennung von Erkrankungen des Zahn-, Mund- und Kieferbereichs. Die KZBV betont die Untersuchung von Zähnen, Zahnfleisch und Mundhöhle sowie bei umfangreicheren Behandlungen eine verständliche Beratung über Optionen, Vor- und Nachteile und Kosten.
Die konkreten Angaben zu Terminvereinbarung, Sprachen, Adresse und Zugang in der Praxis stammen ausschließlich aus den FINAL/LOCKED Praxis- und Kontaktdaten des Projekts.
Stand der redaktionellen Prüfung: 10. August 2026. Welche Untersuchungsschritte bei einem einzelnen ersten Termin erforderlich sind, richtet sich nach Anlass, Befund und medizinischer Fragestellung.
Quellen
- GOZ Nr. 0010 — Eingehende Untersuchung · Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
- Patientenberatung · KZBV
- Rechte · Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
- Delegationsrahmen der Bundeszahnärztekammer für Zahnmedizinische Fachangestellte · Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
- Bonusheft · KZBV
- Röntgen · Bundeszahnärztekammer (BZÄK)