Zahnzusatzversicherung, Zahnarzt Essen Rüttenscheid
Die Zahl der privaten Zahnzusatzversicherungen in Deutschland ist seit dem Jahr 2005 von 7,79 Millionen auf 14,95 Millionen Ende 2015 gestiegen. Mit 91,8 Prozent entspricht dieser Anstieg fast einer Verdopplung der entsprechenden Versicherungsverträge. Dieser starke Aufwärtstrend hielt auch im vergangenen Jahr an: Zum 31.Oktober 2016 hatten bereits 15,32 Millionen Personen eine entsprechende Zusatzversicherung. In der Regel beinhalten solche Tarife Leistungen für Zahnersatz, manchmal zusätzlich auch für Zahnbehandlung, Inlays und Kiefeferorthopädie.
Die Entwicklung bestätigt den langjährigen Trend zu mehr privater Vorsorge, um den Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufzustocken. Der überproportionale Anstieg bei den Zahntarifen ist auch darauf zurückzuführen, dass die Zahnversorgung in der GKV durch mehrere Gesetzesänderungen deutlich eingeschränkt worden ist.
Quelle: PKV
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit? Worauf Zahnärzte und Patienten achten sollten.
Die Werbung verspricht bekanntlich viel – Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, „Abschließen, wenn es eigentlich schon zu spät ist“ – aber kann die Werbung halten, was sie verspricht?
Die Wartezeit
Was bedeutet Wartezeit? In der privaten Krankenversicherung bezeichnet der Begriff „Wartezeit“ einen Zeitraum von üblicherweise drei bis acht Monaten, in dem der Versicherte nach Vertragsabschluss keine Leistungsansprüche für durchgeführte Behandlungen hat.
Beispiel: Hat ein Patient mit Versicherungsbeginn 1. Juni 2016 einen Tarif mit 8 Monaten Wartezeit abgeschlossen, so können Behandlungen, die im Zeitraum vom 1.7.2016 bis 31.01.2017 stattgefunden haben, noch nicht geltend gemacht werden, denn entscheidend ist immer der Behandlungszeitraum.
Eine Wartezeit soll einen Anreiz setzen, die Versicherung möglichst frühzeitig abzuschließen und nicht erst, wenn Behandlungsbedarf absehbar ist.
Zahnzusatztarife ohne Wartezeit
Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe verschiedener Anbieter, die Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit anbieten. Eine Übersicht verschiedener Tarife ohne Wartezeit kann hier abgerufen werden. Bei all diesen Anbietern besteht keine derartige Sperrfrist am Anfang, d.h., der Versicherte hat sofort nach Abschluss der Versicherung Anspruch auf Leistungen.
Wichtig: Ein Leistungsanspruch besteht jedoch nur für Behandlungen, deren Notwendigkeit vor Vertragsabschluss noch nicht zahnärztlich diagnostiziert worden sind!
Wenn also bereits vor Vertragsabschluss eine zahnärztliche Maßnahme angeraten oder geplant wurde, dann ist diese auch bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit von der vertraglichen Leistung ausgeschlossen (das regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen).
Empfehlung für den Zahnarzt
Auch wenn es Zahntarife ohne Wartezeiten gibt, so macht es keinen Sinn, den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung zu verschieben bis der zahnärztliche Behandlungsbedarf erkannt wird. Deshalb sollten Zahnärzte ihre Patienten rechtzeitig aufklären und möglichst frühzeitig das Abschließen einer Zahnzusatzversicherung empfehlen. Idealerweise zu einem Zeitpunkt, wo mit den Zähnen noch alles in Ordnung ist.
Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ist zwar sinnvoll, wenn beispielsweise eine professionelle Zahnreinigung geplant ist – diese lässt sich selbstverständlich auch schon kurze Zeit nach Vertragsabschluss abwickeln – ,doch wenn die Notwendigkeit von Zahnersatz oder anderen Behandlungen diagnostiziert ist, hilft leider auch ein Zahntarif ohne Wartezeit nicht mehr.
Ein weiterer Grund: Die Summenstaffel
Unabhängig davon, ob Wartezeiten bestehen oder nicht, gibt es bei praktisch allen Anbietern während der ersten Jahre nach Vertragsabschluss gewisse Summenbegrenzungen. Das bedeutet, dass der Versicherer erst nach einigen Jahren in unbegrenzter Höhe leistet. Anfänglich sind Leistungen üblicherweise über einen Zeitraum von vier Jahren gedeckelt (in manchen Tarifen auch etwas länger oder kürzer).
Tarife unterscheiden sich teilweise stark in der Höhe dieser anfänglichen Begrenzungen. So leistet beispielsweise die ERGO Direkt in ihrem Zahnersatztarif ZAB+ZAE+ZBB+ZBE 90 Prozent für Zahnersatz, allerdings während der ersten 12 Monate maximal 500 Euro. Andere Anbieter leisten beispielsweise schon im 1. Jahr bis 1.000 Euro (z.B. AXA Dent Premium oder R+V Z1U + ZV) oder sogar noch mehr (z.B. die Bayerische mit VIP Dental Prestige bis zu 1.250 Euro im 1. Versicherungsjahr).
Auch das ist ein Grund, möglichst frühzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um dann im Bedarfsfall auch in den Genuss der vollen vertraglichen Leistungen kommen zu können.
Sonderfall: ERGO Direkt ZAHN-ERSATZ-SOFORT
Einen Sonderfall bildet die ERGO Direkt: Die ERGO Direkt macht viel Werbung im Fernsehen und Internet für den Tarif „ZAHN-ERSATZ-SOFORT“. Dieser Tarif leistet – wie es die Werbung verspricht – sogar für Zahnersatzmaßnahmen, die bereits vor Vertragsabschluss geplant worden sind. Das ist durchaus „einzigartig“ und bietet sonst kein Anbieter am Markt. Allerdings darf man nicht verschweigen, dass die Leistungen dieser Versicherung nicht besonders hoch sind: Ein Erwachsener zahlt monatlich 33,90 Euro Beitrag und bindet sich über einen Zeitraum von 24 Monaten (Mindestlaufzeit) an den Tarif. Die Leistung orientiert sich nur am Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse – dieser wird seitens ERGO Direkt verdoppelt.
Wer rechnen kann, stellt schnell fest, dass sich der Tarif in vielen Fällen – wenn beispielsweise nur ein oder zwei Zähne behandelt werden müssen – nicht rechnet, da man auf Sicht der 24-monatigen Mindestvertragsdauer oftmals mehr einbezahlt, als man für eine geplante Behandlung an Zuschuss bekommt. Für Menschen mit gravierendem Behandlungsbedarf und somit hohen gesetzlichen Festzuschüssen (auch z.B. bei Härtefallregelung) kann sich der Abschluss des Tarifs aber durchaus lohnen.
Autor: Maximilian Waizmann