Regelversorgung Zahnersatz
Die Begriffe Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung sind mit der Gesundheitsreform von 2005 eingeführt worden.
Regelversorgung
beschreibt einen Zahnersatz, den der Gesetzgeber als Grundversorgung ansieht und dessen Kosten für die Berechnung des Festzuschusses herangenommen wird. Unterliegt ein Patient dem Härtefallgesetz, dann hat er in der Regel keinen Eigenanteil zu zahlen. Beispiele sind: Vollmetallkrone, Modellgußprothese mit Klammern, grundsätzlich einfacher Zahnersatz.
Die Regelversorgung soll eine ausreichende und zweckmäßige Lösung darstellen, die wirtschaftlich für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen vertretbar ist. Durch diese Versorgungsart ist die beste Zahnersatzalternative nicht unbedingt sichergestellt. Da sich der befundbezogene Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen nach den für die Regelversorgung fest definierten Behandlungskosten richtet und diese häufig nicht mit den tatsächlich angefallenen Kosten übereinstimmen, ist das Abschließen einer Zusatzversicherung (Zahnersatz auf jeden Fall mit eingeschlossen) in diesem Zusammenhang eine gute Idee.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen erstatten für die Regelversorgung 100% der Aufwendungen inkl. dem Festzuschuss der Krankenkasse. Schon einige kleine Abweichungen in der Regelversorgung und die Verwendung hochwertigeren Materialien führt zu einer Abweichung von der Regelversorgung. Dann sprechen wir von einer gleichartigen Versorgung.
Gleichartige Versorgung:
beschreibt einen Zahnersatz, der mit Zusatzleistungen im Komfort und/oder der Ästhetik/Kosmetik verbessert wird. Es fallen zusätzliche Mehrkosten an. Bei der gleichartigen Versorgung handelt es sich um eine Regelversorgungsmaßnahme mit zusätzlichen Leistungen, wie z.B. außervertragliche Vollverblendungen im Seitenzahngebiet oder die Vollverblendungen der Teleskope. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für die zusätzlichen Leistungen, wie Material- und Laborkosten, keinen Zuschuss. Der Kassenpatient muss die Kosten der zusätzlichen Leistung aus eigener Tasche bezahlen.
Andersartige Versorgung:
beschreibt einen Zahnersatz, der nach Art, Umfang und Funktion anders konstruiert ist. Hier gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Der Patient bekommt die Gesamtrechnung gestellt und die gesetzliche Krankenkasse zahlt dem Patient den Festzuschuss direkt aus. Beispiele sind: Alle Arten von implantatgetragenen Zahnersatz, festsitzende Brücke, anstatt einem herausnehmbaren Zahnersatz.
Diese Art der Versorgung liegt immer dann vor, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die komplett von der Regelversorgung abweichen. Z.B. sind Implantate eine andersartige Versorgung, während eine herausnehmbare Teilprothese die Regelversorgung wäre. Da sich der Festzuschuss der Krankenkasse auch hier nach der dafür vorgesehenen Regelversorgung richtet und nicht nach den tatsächlich anfallenden Behandlungskosten, sind die Mehrkosten vom Patienten zu bezahlen.
Die andersartige Versorgung hat in der heutigen Zeit in der Zahnmedizin die größte Bedeutung, da kaum ein Patient sich mit einem qualitativ geringwertigem Zahnersatz zufrieden geben möchte.
Zahnarzt Dr. Hayim in Essen empfiehlt ihren Patienten immer nur die Leistungen, die diese wirklich brauchen, so wie die einfache Regelleistung der Krankenkasse.
Wie man beim Zahnersatz sparen kann, ohne schlechtere Leistungen zu erhalten, und worauf man vor einer Versorgung mit Implantaten, Brücken, Kronen oder Zahnspangen achten sollte, erfahren Sie bei einer ausführlichen Beratung in der Zahnarzt-Praxis Dr. Hayim in Essen.
Zahnarzt Dr. Hayim in Essen Rüttenscheid berät Sie in seiner Praxis über verschiedene Zahnersatzmöglichkeiten und deren Kosten. Wir würden uns freuen Sie in unserer Zahnarzt-Praxis in Essen begrüßen zu dürfen.