Heil- und Kostenplan Zahnarzt

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Heil- und Kostenplan Zahnarzt

Heil- und Kostenplan Zahnarzt

 

In der Regel erhalten Sie von uns vor aufwändigen Behandlungen einen Kostenplan, den Sie mit Ihrem zahnärztlichen Bonusheft zur Prüfung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen können. Der Kostenplan ist die Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für den Patienten ausfällt. Er muss vor Beginn der Behandlung der Krankenkasse vorgelegt werden.

Die Erklärung vom Heil- und Kostenplan

B = Befund: in dieser Zeile steht in Kleinbuchstaben der Zahnstatus.

R = Regelversorgung: auf dieser Grundlage bewilligt die Krankenkasse die Festzuschüsse.

TP = Therapieplanung: Hier wird die mit ihnen abgestimmte individuelle Planung aufgeführt.

Das zahnärztliche Honorar für die Regelversorgung wird nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) berechnet. Unter „1. BEMA-Nrn.“ werden die einzelnen Leistungspositionen aufgeführt und unter „2. Zahnärztliches Honorar BEMA“ die Beträge dafür zusammengerechnet.

Das zahnärztliche Honorar für von der Regelversorgung abweichende Leistungen wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ermittelt und als Summe ausgewiesen („3. Zahnärztliches Honorar GOZ“). Hierbei handelt es sich um einen geschätzten Betrag, der sich nachträglich noch ändern kann, aufgrund von zum Zeitpunkt der Planung unvorhersehbaren Umständen. Dasselbe gilt auch für die unter „4. Material- und Laborkosten“ zusammengefassten zahntechnischen Kosten, da es von der zahntechnischen Laborrechnung zu Abweichungen kommen kann.

Die endgültigen Rechnungsbeträge können von der Kostenplanung abweichen. Ihr Versichertenanteil (Eigenanteil)berechnet sich aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten und den von der Kasse gezahlten Festzuschüssen.

Der Teil 2 des HKPs Anlage wird als Anlage zum Heil- und Kostenplan beigefügt, ist für Sie als Patient bestimmt und dient dazu, Ihnen Klarheit über die Kosten zu verschaffen.

Mit Ihrer Unterschrift als Patient bestätigen Sie, dass Sie die Zahnersatzversorgung wünschen, die auf dem HKP und dem Teil 2 des HKPs geplant ist, und über die entstehenden Kosten informiert wurden.

Ihre gesetzliche Krankenkasse übernimmt einen Festzuschuss nach dem jeweiligen Befund auf dem Kostenplan. Die Festzuschüsse variieren je nach Ihrem Bonus, siehe Anlage: (abrechnungshilfe_2015)

Der Heil- und Kostenplan ist das Ergebnis der gemeinsamen Entscheidung von Zahnarzt und Patient. Wenn Sie einen Plan erhalten und ihn nicht wirklich verstanden haben oder allgemein noch Klärungsbedarf haben, fragen Sie uns für weitere Auskunft.

 Für eine weitere ausführliche Beratung können Sie uns in unserer modernen Zahnarzt-Praxis in Essen besuchen. Wir würden uns freuen, Sie  in Essen  Rüttenscheid begrüßen zu dürfen.

Informationsbrochüre der KZBV:  hkp_patienteninformation_2015

2021-01-22T16:43:29+01:00
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