Bewertungsportale für Ärzte und Zahnärzte

 

Bewertungsportale müssen die Bewertungen gründlicher überprüfen und müssen Nachweise zum Wahrheitsgehalt liefern . Der Bundesgerichtshof  entschied, dass solche Portale auf Verlangen  stichhaltige Belege darüber herausgeben müssen, ob ein Nutzer tatsächlich in der Praxis eines dort bewerteten Arztes war.

Das Urteil hat Folgen auch für andere Portale, die mit mehr Personal und Kosten sich neu organisieren müssen.

Ein Zahnarzt aus Berlin bekam Recht, der beim Internetportal Jameda im Jahr 2013 eine sehr schlechte Bewertung bekommen und  auf Löschung geklagt hatte. Der Patient hatte dreimal die Note sechs vergeben und dem Zahnarzt damit eine Durchschnittsnote von 4,8 erteilt. Der Zahnarzt hat dies nicht akzeptiert und verlangte Beweise dafür, dass der Patient tatsächlich bei ihm behandelt worden war. Dieser Prüf- und Nachweispflicht sei Jameda nicht ausreichend nachgekommen, so die BGH-Richter. Jameda will seine Prüfprozesse nun neu ausgestalten.

Im Interesse der Meinungs- und Medienfreiheit seien zwar Meldungen aller Art grundsätzlich zu dulden, aber: «Beanstandungen müssen sorgfältig und gewissenhaft geprüft werden», so der Vorsitzende Richter Gregor Galke. Im vorliegenden Fall hätte Jameda den Verfasser der umstrittenen Bewertung auffordern müssen, etwa Bonushefte oder Rezepte vorzulegen. Das habe Jameda aber versäumt.
Der BGH erkennt jetzt die Missbrauchsmöglichkeiten eines Bewertungsportals an und versucht mit der Konkretisierung der Prüfpflichten des Portalbetreibers Gerechtigkeit zu schaffen, damit die Persönlichkeitsrechte der Zahnärzte in Zukunft nicht verletzt werden.
Die Portale müssen seit einem BGH-Beschluss aus dem Jahr 2011 zwar prüfen, wenn sich ein bewerteter Arzt oder Anwalt beschwert. Das lief aber dann sehr verteckt  ab, das Ergebnis wurde dem Beschwerdeführer dann mitgeteilt und manche beleidigende schlechte Bewertungen wurden nicht rausgenommen. Wie soll ein Zahnarzt sich wehren, wenn er  nicht weiß, woher die Beanstandung kam?
Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Arzt- und Zahnarztbewertungsportalen im Internet empfehlen Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundezahnärztekammer (BZÄK) Nutzern zu einem kritischen und verantwortungsvollen Umgang mit entsprechenden Online-Plattformen.

Eine hochwertige zahnärztliche Versorgung steht in Deutschland gut informierten Patientinnen und Patienten zu . Das Internet ist heutzutage dafür sehr nützlich, eine geeignete Zahnärztin oder einen Zahnarzt zu finden. Bewertungsportale können für eine schnelle Suche hilfreich sein. Internet Nutzer sollten allerdings nicht zu viel von solchen Plattformen erwarten, denn diese geben subjektive Erfahrungen und Eindrücke nachbestimmten  Kriterien des Betreibers weiter.