Wurzelkanalbehandlung, Zahnarzt in Essen

Ist ein Zahn durch Karies befallen, verursacht er starke Schmerzen. Die Behandlungsmöglichkeit heißt Endodontie oder eine Wurzelbehandlung oder auch Wurzelkanalbehandlung genannt.

Wer zahlt die Kosten der Wurzelkanalbehandlung?

Wurzelbehandlungen dienen der Erhaltung tief kariös zerstörter Zähne mit spontanen Schmerzen.
Der Kassentarif greift, sobald abzusehen ist, dass der betroffene Zahn erhaltungswürdig ist
Bei der Anwendung moderner Techniken entstehen private Kosten von 50 bis 200€ pro Wurzel

Was passiert bei der Endodontie?

Die Wurzelbehandlung ist der letzte Versuch zur Erhaltung eines tief kariös zerstörten Zahnes.
Ist das Nervengewebe im Zahninneren mit Kariesbakterien befallen, dringen diese bis in die Zahnwurzel ein und befallen sogar umliegende Knochen. Es entsteht eine Entzündung an der Wurzelspitze, die sich häufig mit Schmerzen äußert. Der Zahnarzt entfernt dann den Zahnnerven aus den Wurzelkanälen, desinfiziert diese und füllt die Wurzelkanäle mit speziellen Wurzelfüllungsmaterialien dicht ab.

Wurzelbehandlung Kosten: Wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Wenn der betroffene Zahn als erhaltungswürdig ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Wurzelkanalbehandlung. Die Zähne gelten in folgender Situationen als erhaltungswürdig: Je tiefer und gründlicher die Wurzelkanäle zu säubern sind, umso besser können die Kanäle anschließend mit Wurzelfüllungsmaterialien abgedichtet werden. Das Risiko einer weiteren Infektion wird minimiert. Somit ist eine Abdichtung bis an die Wurzelspitze des Zahnes ein entscheidendes Kriterium für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Für Backenzähne gelten weitere Richtlinien. Folgende Situationen sind entscheidend für die Krankenkassen:

Bei den hinteren Seitenzähnen (Molaren) ist eine Wurzelkanalbehandlung in der Regel Kassenleistung, wenn

  • damit eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, d.h., dass von dem zu behandelnden Zahn bis zur Mitte des Kiefers alle Zähne vorhanden sein müssen oder die entsprechenden Lücken bereits mit Zahnersatz (auch Implantaten) versorgt worden sind.
  • die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird,
  • durch die Behandlung ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden kann.
Ist ein Zahn nicht erhaltungswürdig, ist als Kassenleistung eine Extraktion vorgesehen, also das Ziehen des Zahns.

Was ist selbst zu zahlen?

Ist eine Kassenleistung möglich, kann trotzdem ein Zahnarzt zusätzlich private Leistungen anbieten. Das sind vor allem elektrophysikalisch-chemische Methoden für die Reinigung und Desinfektion der Kanäle und die elektrometrische Längenbestimmung der Kanäle. Dies wird nach der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet, die Längenbestimmung in einer Sitzung maximal zweimal je Kanal.  Auch die Verwendung eines Mikroskops ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und muss vom Patienten privat bezahlt werden.

Gilt ein Zahn nach den gesetzlichen Kriterien nicht als erhaltungswürdig, können Patienten trotzdem eine Wurzelkanalbehandlung wählen. Diese ist dann komplett selbst zu bezahlen, abgerechnet wird nach der privaten Gebührenordnung.

Zahlt die Kasse eine erneute Wurzelkanalbehandlung?

Eine erneute Wurzelkanalfüllung an einem bereits behandelten Zahn ist laut Richtlinie lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen als Kassenleistung angezeigt, und auch dann nur, wenn damit

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.

Zeigt das Röntgenbild eine krankhafte Veränderung an der Wurzelspitze, sind bei wurzelgefüllten Zähnen laut Richtlinie „primär chirurgische Maßnahmen angezeigt“, ist also eher eine Wurzelspitzenresektion Kassenleistung.