Zahnersatz bei Asylbewerber

 

Es wird irrtümlich berichtet, dass Asybewerber sich in Deutschland kostenlos ihre Zähne sanieren können, einfach ohne Zuzahlung. Die Situation ist allerdings anders.

In welchen Fällen Flüchtlinge Anspruch auf medizinische Behandlungen haben, regelt das Asylbewerberleistungsgesetz: Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. (…) Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist.

Das heißt: Wer unter Zahnschmerzen leidet oder wer aufgrund von Zahn- oder Zahnfleischproblemen nicht richtig essen, schlucken, sprechen kann, wird ausschliesslich behandelt.  Karies, Zahnfleisch– oder Wurzelentzündungen können Schmerzen verursachen, die auch sofort behandelt werden sollte.

In den ersten 15 Monaten der Einreise tragen nicht die Krankenkassen die Kosten, sondern auf Landesebene bestimmte Behörden (Gesundheitsämter). Das örtliche Sozialamt ist meistens dafür zuständig. Nach 15 Monaten gilt dann der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gibt danach auch keinen Unterschied mehr zwischen einem Flüchtling und einem Kassenpatienten.

Es gibt keinen festen, bundesweit einheitlich gültigen Leistungskatalog für Flüchtlinge. Der Leistungsumfang ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und ständig abwechselnd. Anscheinend haben einige Gemeinden mit den Krankenkassen besondere Vereinbarungen getroffen laut der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Wann lässt sich die Versorgung mit Zahnersatz aufschieben, wann nicht? Verliert jemand durch einen Unfall einen Frontzahn, sei der Ersatz in der Regel unaufschiebbar, da die Lücke die Person entstellt und psychisch belastet. Ist diese Lücke schon lange vorhanden, ist Behandlung aufschiebbar. Die KZBV teilt mit, dass bei solchen zahnprothetischen Maßnahmen gegebenenfalls nur Provisorien angefertigt werden sollten.

Für die Zahnärzte heißt es heute, dass die Kosten für die akut nötige Zahnbehandlung zwar erstattet werden, aber ob nötige Folgebehandlungen, die den Erfolg der Behandlung langfristig sichern,wie Kronen oder Zahnprothesen, nicht  bezahlt werden.

Als Beispiel: Einem Patienten mit einer Wurzelentzündung in einem Backenzahn kann der Zahnarzt helfen, indem er den Wurzelkanal behandelt und füllt. Damit der Zahn später nicht abbricht, sollte der Zahn aber spätestens nach einem Vierteljahr mit einer Teil- oder Vollkrone versorgt werden. Die Alternative, den Zahn zu ziehen, um Schmerzen zu beenden, entspricht nicht der modernen Zahnheilkunde., außer  Patient und Zahnarzt einigen sich darüber.

Dieses Beispiel zeigt  den ethischen Konflikt eines Zahnarztes. Einerseits habe er aufgrund des in Deutschland geltenden Patientenrechtegesetzes die Verpflichtung, den Patienten über die Behandlungsoptionen und deren Kosten aufzuklären und mit ihm gemeinsam eine Entscheidung zu treffen. Andererseits ist bei den nötigen Folgebehandlungen gar nicht klar, ob deren Kosten übernommen werden oder nicht. Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt, diese Patientengruppe nach bestem Wissen und Gewissen trotz des nicht abschließend geklärten Leistungsanspruches zu behandeln.

Die Bundeszahnärztekammer und die KZBV sagen, dass  Kosten über Millionen beim Zahnarzt wie in der Öffentlichkeit propagiert, reine Spekulation sind. Die Zahnärzte sehen in den Praxen nur jene Flüchtlinge mit akuten Beschwerden. Aus diesen Erfahrungen heraus lässt sich nicht ableiten, wie hoch in Zukunft die zahnärztlichen Ausgaben für die Flüchtlinge aussehen wird.

Die Kosten für eine Gebisssanierung können unterschiedlich aufwendig und teuer sein, je danach, ob es sich nur um eine kleine Füllung oder um größere Maßnahmen wie der Wiederaufbau eines komplett zahnlosen Kiefers handelt. Je nach vder Erwartung des jeweiligen Patienten gibt es preisgünstige Lösungen oder auch aufwendigere und  teurere Möglichkeiten. Die Krankenkasse trägt wiederum nur einen Festzuschuss und nicht die kompletten Kosten.

In den ersten 15 Monaten gehe es nur darum, dass die Flüchtlinge nur die notwendige Zahnversorgung bekommen.Es handelt sich nicht um ästhetische teure Zahnsanierungen.

Für Versicherte mit geringem Einkommen existiert dann eine Härtefallregelung.Für Härtefallpatienten übernimmt die Rdie Krankenkasse die Kosten einer Regelversorgung vollständig. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Backenzahn nur noch mit einer Metallkrone versorgt wird, aber nicht mit einem zahnfarben verblendeten Zirkon-, oder Goldkrone. Natürlich kann auch ein Härtefallpatient sich für eine bessere Therapie entscheiden, die über die Regelversorgung hinausgeht. Er bekommt von der Krankenkasse den doppelten Festzuschuss und muss die darüber hinaus gehenden Kosten als Eigenanteil bezahlen.