Nachteile vom Kosmetikstudio-Bleaching
In Deutschland dürfen zahnmedizinische Fachangestellte, in ihrem eigenen Zahnkosmetikstudio Zahnbleachings ohne Beisein von einem Zahnarzt nicht anbieten. Diese Entscheidung hat wichtige Gründe.
Das professionelle Bleaching beim Zahnarzt ist aber in jedem Fall wesentlich effektiver und sachgemäßer. Die do-it-yourself-Verfahren müssen spätestens alle sechs Monate wiederholt werden, um die Aufhellung zu erhalten. Auf die Dauer ist es dann für den Verbraucher nicht günstiger.Heute bieten viele Kosmetikstudios zum Teil zu erhöhten Preisen Bleaching an ohne fachliche zahnärztliche Beratung. Was ist dabei zu beachten?Erkundigen Sie sich unbedingt vorher, wie stark das Bleichmittel ist und welche zusätzlichen Hilfsmittel verwendet werden. Nur so bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart. Viele Kosmetikstudios erwecken bei Ihnen die neue Lust an weißen Zähnen. Allerdings fehlt den Kosmetikerinnen der klinische Blick, um eventuelle Probleme an den Zähnen und im Mundraum zu erkennen. Lassen Sie mögliche Schäden deshalb immer erst von einem Zahnarzt ausschließen. Nur ein Zahnarzt kann bei vor einer Zahnbleaching erkennen, ob
• Sie eine interne oder externe Verfärbung haben und dann die Art der Bleaching entscheiden. Eine interne Bleaching oder Home-Bleaching kann ein Kosmetikstudio nämlich nicht durchführen.
• sich die Verfärbungen eventuell schon durch eine professionelle Zahnreinigung entfernen lassen. Dann erübrigt sich eine aufwendige Bleaching Behandlung.
• Kronen oder Füllungen vorhanden sind, die nicht mit aufgehellt werden können.
Wenn das Bleichmittel, in der Regel Wasserstoffperoxid, in zu hoher Konzentration angewendet, kann der Zahnschmelz angegriffen werden. Dadurch kommt es zu Empfindlichkeiten der Zähne. Ist die Lichtquelle, die dem Beschleunigen des Bleichprozesses dient, zu stark oder wird sie zu lange eingesetzt, können leichte Verbrennungen am Zahnfleisch auftreten.
Jeder, der die unterschiedlichen Zahnsubstanzarten voneinander unterscheiden kann und die Verantwortung trägt, wenn etwas schief geht, kann Zahnbleaching durchführen. Selbsternannte Beauty- Fachleute in den Kosmetikstudios, die keinen zahnmedizinischen Hintergrundwissen besitzen, dürfen kein Bleaching machen, weil im Schadensfall niemand haftbar gemacht werden kann.
Die Bundeszahnärztekammer hat ein Merkblatt über die gesetzliche Lage der Bleachingbehandlung in den Kosmetikstudios erstellt: Bleaching-Stellungnahme Bundeszahnärztekammer
Die Zahnärztekammer Nordrhein hat auch die gesetzliche Lage der Kosmetikstudio-Bleaching überprüft und folgenden Artikel verfasst: Bleaching-Zahnärztekammer